Rechtsprechung
OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung; Ärztliche Fehlbehandlung; Behandlungsfehler; Kunstfehler; Medizinischer Standard
- Judicialis
BGB § 203; ; BGB § ... 852 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; BGB § 203 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 203
Verzögerungen durch unnötige Rückfragen des Gerichts zum Prozess-kostenhilfeantrag gehen nicht zulasten der bedürftigen Partei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzthaftungsprozess: Kenntnis vom Behandlungsverlauf, Hemmung der Verjährung durch Prozesskostenhilfeantrag - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Gynäkologie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 11.10.2000 - 21 O 381/96
- OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 627
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90
Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00
Die 3-jährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB beginnt mit Kenntnis des Gläubigers von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wobei in Arzthaftungssachen auch die Kenntnis von den Umständen des Behandlungsverlaufs und die Kenntnis des Abweichens von dem medizinischen Standard erforderlich ist (BGH NJW 1991, 2350; 1999, 2734). - BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97
Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00
Die 3-jährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB beginnt mit Kenntnis des Gläubigers von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wobei in Arzthaftungssachen auch die Kenntnis von den Umständen des Behandlungsverlaufs und die Kenntnis des Abweichens von dem medizinischen Standard erforderlich ist (BGH NJW 1991, 2350; 1999, 2734). - BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83
Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00
Es verkennt dabei, dass Verzögerungen, die durch unnötige Rückfragen des Gerichts entstehen, gerade nicht zu Lasten der Partei gehen dürfen (so für den vergleichbaren Fall des § 270 Abs. 3 ZPO: Zöller-Greger, ZPO, 22. Auflage, § 270 Rn. 10a unter Hinweis auf BGH NJW 1984, 242). - BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00
Dies gebietet schon der Grundsatz eines fairen Verfahrens, der gem. Art. 2 Abs. 1 GG sowie aufgrund des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) bei der Auslegung des § 270 Abs. 3 ZPO (hierzu ausdrücklich BVerfG NJW 1994, 1853) und des § 203 BGB zu beachten ist.
- OLG Frankfurt, 16.01.2018 - 3 U 188/16
Keine verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheids bei verspäteter Behebung …
Denn bei der notwendigen Individualisierung der Ansprüche im Mahnverfahren ist akribische Genauigkeit geboten (…siehe nur MüKo-Schüler, a.a.O.), so dass das weitere Monierungsschreiben keine unnötige Verzögerungen darstellt, die nicht zu Lasten des Antragstellers gehen dürfte (so auch OLG SachsenAnhalt, 14.08.2001, Az. 1 U 106/00). - OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 112/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes …
Dass eine Verkehrssituation in diesem Sinne unklar ist, wenn sich ein vorausfahrendes Fahrzeug zwar links einordnet, aber nicht den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt, hat der Senat bereits wiederholt entschieden und hält hieran fest (Senat, Urteil vom 30.04.2013, I-1 U 131/12; Urteil vom 20.11.2006, I-1 U 98/06; Urteil vom 21.01.2002; I-1 U 86/01; Urteil vom 18.06.2001, I-1 U 106/00; ebenso Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 5 StVO Rdn 34 und Rdn 67; BayObLG … - OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 4 U 54/00
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen einer durch ein kontaminiertes …
Nach seinen Angaben, die sich ebenfalls mit dem ursprünglichen eigenen Vortrag der Klägerin in der Klageschrift - mag er auch von ihrem Prozessbevollmächtigten in zweiter Instanz als missverständlich formuliert bezeichnet worden sein - und ihren Erklärungen vor dem Senat vom 28.2.2001 decken, hat sie die Problematik der HCV-Infektion intellektuell verstanden; lediglich psychisch habe diese keine Rolle gespielt, weil sie von dem HIV-Thema so besetzt gewesen sei, dass der Zeuge die Frage des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, ob er es für möglich halte, dass sie bezüglich des HCV-Themas nichts mitbekommen habe, mit den Worten bejahte: "Das war sicher so." Soweit die Klägerin daraus unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 14.8.2001 (OLG-Report Naumburg 2002, 16) ableiten will, ihr habe deswegen die notwendige Kenntnis über die Ursache ihrer Erkrankung im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB a.F. gefehlt, weil Äußerungen, auch wenn sie gefallen sein sollten, nicht dergestalt in ihr Bewusstsein gelangt seien, dass von einer positiven Kenntnis gesprochen werden könne, trifft dies dennoch bei ihr gerade nicht zu. - LG Rostock, 28.05.2008 - 4 O 3/08
Verkehrssicherungspflicht bei Metallbolzen in einem Gehweg
Rspr., z.B. OLG Rostock, Urt. v. 21.2.02 - 1 U 106/00; Urt. v. 22.3.01 - 1 U 144/99, VersR 2001, 1441; Urt. v. 17.8.00 - 1 U 184/98; OLG Celle, Urt. v. 25.01.07 - 8 U 161/06, OLGR Celle 2007, 634 mwN; Kammer, Urt. v. 25.8.04 - 4 O 139/04, MDR 2005, 396).